Kinder haben ab dem 1. Geburtstag bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung. Eltern können frei wählen, ob die Betreuung in einer Kita oder über Kindertagespflege erfolgt – ganz unabhängig davon, ob sie berufstätig sind.
Grundlage dafür ist § 24 Abs. 2 SGB VIII. Die Kosten können über das Jugendamt gefördert werden.